BFSG 2025 — was Mittelständler bis Juni umsetzen müssen

Der 28. Juni 2025 steht vor der Tür. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt dann in Kraft. Und ja, das ist kein Abo-Jargon, das man ignorieren kann. Es ist Gesetz.

Ich spreche nicht aus der Theorie. Ich bin selbst blind. Ich sehe das Web nur über Screenreader, und meine eigene Tochter ist autistisch. Ich weiß, wie frustrierend eine schlechte Webseite sein kann. Aber ich weiß auch, wie viel einfacher das Leben sein kann, wenn die Technik funktioniert.

Für mittelständische Unternehmen ab 10 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 2 Millionen Euro gilt ab dem 28.06.2025 die Barrierefreiheitstechnologie-Verordnung (BTVO). Das bedeutet: Eure Webseite muss barrierefrei sein.

Wer ist betroffen? Die Realität

Viele Entscheider denken: „Das betrifft nur die öffentliche Verwaltung.“ Falsch. Wenn ihr eine Webseite betreut, die das Impressum und die Kontaktformulare öffentlich zugänglich macht, seid ihr betroffen. Die Anforderungen sind klar definiert: Die Seite muss die WCAG 2.1 Level AA Richtlinien erfüllen.

Das klingt nach juristischem Papierkram, ist aber in der Praxis oft ganz einfach umzusetzen, wenn man weiß, wo der Haken liegt.

Meine persönlichen Erfahrungen als Betroffener

Ich habe mich die letzten Jahre selbst durch tausende Webseiten geklickt, um herauszufinden, was funktioniert und was nicht.

  • Fehler Nr. 1: Bildergalerien ohne Alt-Text. Ich höre dann „Bild 1 von 5“. Super nützlich. Wer macht das noch?
  • Fehler Nr. 2: Farbkodierte Informationen nur über die Farbe. Rot für „Fehler“, Grün für „Erfolg“. Wenn ich Rot-Blau-Unfähig bin, sehe ich nur Graustufen. Ich weiß nicht, was falsch ist.
  • Fehler Nr. 3: Formulare ohne Labels. Ich klicke auf ein Feld, und der Screenreader sagt mir nicht, was ich da eintragen soll.

Das sind keine „Nice-to-haves“. Das sind Basics.

Praxis-Empfehlung: Was ihr jetzt tun müsst (und was ihr lassen könnt)

Panik ist das falsche Rezept. Ihr müsst nicht morgen das ganze Design überarbeiten. Hier ist mein „No Bullshit“ Plan für Unternehmen, die unter Zeitdruck stehen:

1. Der Audit-Check (Dringend)

Lass dir deine Seite von einem echten Barriere-Experten prüfen. Nicht von deinem Entwickler, der sagt „es funktioniert für mich“. Es muss ein Dritter prüfen.

  • Was kostet das? Weniger als eine teure Marketingkampagne.
  • Was bringt es? Du bekommst eine Prioritätenliste. Du kannst Fehler erst beheben, die die meisten Menschen stören.

2. Kontraste und Schriftgrößen

Das ist der einfachste Fix. Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4.5:1 betragen. Das heißt: Schwarz auf Weiß ist okay, Dunkelgrau auf Weiß ist es nicht. Aktiviere auf deiner Seite eine „Vergrößerung“-Funktion, die das gesamte Layout anpasst, statt es einfach nur größer darzustellen. Das nennt man „Responsive Scaling“.

3. Formulare und Tastaturbedienung

Jeder kann eine Maus benutzen. Nicht jeder kann das. Wer ein Gehörloser ist, nutzt oft eine Tastatur. Achte darauf, dass du keine Maus-Zwänge (Hover-Buttons, die nur klicken, wenn man genau mit der Maus in die Ecke fährt) nutzt. Alles muss mit der Tabulator-Taste bedienbar sein.

4. Was kann warten?

Video-Streams und komplexe interaktive 3D-Grafiken. Die müssen nicht sofort barrierefrei sein, solange es alternative Texte und Audiodeskriptionen gibt. Aber: Ein PDF-Download, der nicht barrierefrei ist, ist ein No-Go.

Die Konsequenzen bei Nicht-Compliance

Die Bußgelder sind nicht die größte Sorge. Die größte Sorge ist der Ruf. Wenn du als Unternehmen erkennbar keine Barrierefreiheit ernst nimmst, verlierst du Kunden. Und das ist für einen Mittelständler gefährlicher als jede Geldstrafe von 20.000 Euro.

Fazit

Das BFSG ist keine Hürde, die dich stoppt. Es ist eine Gelegenheit, dein Unternehmen für mehr Menschen zugänglich zu machen. Das ist nicht nur moralisch richtig, das ist wirtschaftlich klug.

Hast du Fragen zu den Anforderungen? Dann melde dich. Ich helfe dir, das Thema ohne Anwalt und Stress durchzuziehen.

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